Führerschein Ausbildungsklassen

Motorrad-, Pkw- oder Zugmaschinenführerschein? Bei uns bist Du richtig!

Pkw-Führerschein

Alle Klassen im Bereich Personenkraftwagen
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Motorrad-Führerschein

Alle Klassen im Bereich Kraftrad / Motorrad
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Kraftfahrzeug / Pkw

Führerschein Klasse B (Pkw)
Kraftwagen bis 3,5 t zG (ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A)

Mitführen von Anhängern

  • Alle Anhänger bis 750 kg zG,
  • bei Anhängern mit einer zG von mehr als 750 kg ist die zG der Kombination auf  3.500 kg begrenzt

Mindestanforderungen:

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“)
Eingeschlossene Klassen: AM, L

 

Führerschein Klasse B 197 (Pkw-Automatik)

Kraftwagen bis 3,5 t
Ausbildung wie Klasse B – nur eben mit einem Automatikfahrzeug. Es sind jedoch auch 10 Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug enthalten.

Neue Schlüsselzahl 197 macht den Weg frei!

Prüfung im Automatik-Fahrzeug – OHNE Sperr-Vermerk hier in unserer Fahrschule!

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“)

Eingeschlossene Klassen: AM, L

 

Führerschein Erweiterung B 96 (Pkw-Anhänger)

Anhänger über 750 kg ZG Kombi über 3500 kg aber max 4250 kg

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“)

 

Führerschein Klasse BE (Zugfahrzeug mit Anhänger)

Fahrzeugkombinationen die aus einem Zugfahrzeug (Klasse B) und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen.

ZG über 750 kg, aber max. 3500 kg

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Eingeschlossene Klassen: keine

Kraftrad / Motorrad

Führerschein Klasse A (Motorrad)
Krafträder mit
• mehr als 50 cm³ oder
• Leistung mehr als 15 kW
• Höchstgeschwindigkeit mehr als 45 km/h, auch mit Beiwagen.

Mindestalter: 24 Jahre (für Direkteinstieg), 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)

 

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
• mehr als 50 cm³ oder
• Leistung mehr als 15 kW
• Höchstgeschwindigkeit mehr als 45 km/h,
mit symmetrisch angeordneten Rädern

Mindestalter: 21 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM

Führerschein Klasse A1 (Motorrad)
Krafträder mit
• bis 125 cm³
• bis 11 kW und
• Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg, auch mit Beiwagen.

Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klasse: AM

Führerschein Klasse A2

Krafträder
• bis 35 kW

Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klasse: AM & L

Führerschein Klasse A2 (Aufstieg)

Krafträder mit
• bis 11 kW und
• Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg, auch mit Beiwagen.

Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klasse: AM

Führerschein Klasse B 196 (Motorrad)
Krafträder mit
• bis 11 kW und
• Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg, auch mit Beiwagen
• nur in Deutschland gültig, kein Aufstieg möglich.

Mindestalter: 25 Jahre +5 Jahre Klasse B

Mit dem Autoführerschein können so einfach und kostengünstig auch Motorräder der Klasse A1 gefahren werden.
Eingeschlossene Klasse: AM

Führerschein Klasse AM / Moped
Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit
• bis Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h
• bis 50 cm³ oder 4 kW
Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen.

Dreirädrige Kleinkrafträder mit
• bis Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h
• bis 50 cm³ oder 4 kW

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit
• bis Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h
• bis 50 cm³ oder 4 kW
• Leermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen)

Mindestalter: 15 Jahre
Eingeschlossene Klassen: keine

Führerschein Mofa
  • Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor
  • Maximal 25 km/h (bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit)
  • Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor

Mindestalter: 15 Jahre

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