Führerschein Ausbildungsklassen
Motorrad-, Pkw- oder Zugmaschinenführerschein? Bei uns bist Du richtig!Pkw-Führerschein
Alle Klassen im Bereich Personenkraftwagen
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Motorrad-Führerschein
Alle Klassen im Bereich Kraftrad / Motorrad
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Kraftfahrzeug / Pkw
Führerschein Klasse B (Pkw)
Kraftwagen bis 3,5 t zG (ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A)
Mitführen von Anhängern
- Alle Anhänger bis 750 kg zG,
- bei Anhängern mit einer zG von mehr als 750 kg ist die zG der Kombination auf 3.500 kg begrenzt
Mindestanforderungen:
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“)
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Führerschein Klasse BE (Zugfahrzeug mit Anhänger)
Fahrzeugkombinationen die aus einem Zugfahrzeug (Klasse B) und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Eingeschlossene Klassen: keine
Kraftrad / Motorrad
Führerschein Klasse A (Motorrad)
Krafträder mit
• mehr als 50 cm³ oder
• Leistung mehr als 15 kW
• Höchstgeschwindigkeit mehr als 45 km/h, auch mit Beiwagen.
Mindestalter: 24 Jahre (für Direkteinstieg), 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
• mehr als 50 cm³ oder
• Leistung mehr als 15 kW
• Höchstgeschwindigkeit mehr als 45 km/h,
mit symmetrisch angeordneten Rädern
Mindestalter: 21 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM
Führerschein Klasse A1 (Motorrad)
Krafträder mit
• bis 125 cm³
• bis 11 kW und
• Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg, auch mit Beiwagen.
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klasse: AM
Führerschein Klasse AM / Moped
Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit
• bis Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h
• bis 50 cm³ oder 4 kW
Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen.
Dreirädrige Kleinkrafträder mit
• bis Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h
• bis 50 cm³ oder 4 kW
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit
• bis Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h
• bis 50 cm³ oder 4 kW
• Leermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen)
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klassen: keine
Führerschein Mofa
- Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor
- Maximal 25 km/h (bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit)
- Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor
Mindestalter: 15 Jahre